Kauf und Verkauf von Unternehmen

Die rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Beratung von Käufern und Verkäufern von Unternehmen bildet den bedeutendsten Arbeitsschwerpunkt unserer Sozietät.

Verkäufer unterstützen wir bei der Suche nach geeigneten Investoren, bei der Einrichtung des Data-Room, bei den Verhandlungen mit den Kaufinteressenten und schließlich bei der Auswahl des Käufers.

Für Kaufinteressenten führen wir die Due Diligence-Prüfung (Recht - Steuern - Finanzen) durch, bewerten die zu kaufenden Unternehmen und führen die Vertragsverhandlungen mit den Vertretern des Verkäufers. Selbstverständlich unterstützen wir die Käufer auch bei der Auswahl der geeigneten Finanzinstrumente zwecks Finanzierung der Unternehmensakquisition.

Bei jedem Unternehmenskauf wählen wir unter steuerlichen Aspekten die gänstigste Gestaltung. Dabei ist es in der Regel vorteilhaft, sowohl die steuerlichen Interessen des Veräußerers wie auch die des Erwerbers ins Blickfeld zu nehmen und einen Ausgleich über den Kaufpreis zu suchen, wenn im Einzelfall eine Erwerbsstruktur gewählt wird, die entweder die Interessen des Veräußerers oder die des Erwerbers stärker berücksichtigt. Auf Seiten des Veräußerers sollte eine Steuerfreiheit des Veräußerungsgewinns angestrebt werden; auf Seiten des Käufers geht es darum, dass nicht nur seine Finanzierungskosten steuerlich absetzbar sind, sondern dass für Zwecke der Berechnung der künftigen Abschreibungen die Buchwerte der Wirtschaftsgüter des erworbenen Unternehmens insgesamt auf die Höhe des Kaufpreises aufgestockt werden.

Daneben ist es für unsere Gesellschafteine Selbstverständlichkeit, möglichst frühzeitig kartellrechtliche Fragen des geplanten Unternehmenszusammenschlusses zu prüfen und - in schwierigen Fällen - in Abstimmung mit den Kartellbehörden zu klären.