Unternehmensrecht

Das Unternehmensrecht ist einer unserer Kernbereiche und umfasst Fusionen und übernahmen (Mergers & Acquisitions) von börsennotierten und nicht börsennotierten Unternehmen, gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen bei Unternehmensspaltungen und Ausgliederungen, Joint Ventures und allgemeines Handelsrecht. Wir beraten komplexe Transaktionen häufig im grenzüberschreitenden Rahmen, wobei neben nationalen und internationalen Unternehmen sowie Investmentbanken auch öffentliche und mittelständische Unternehmen zu unserem Mandantenkreis gehören. Dabei ermöglichen unsere transnationalen Netzwerke und die sich ergänzenden Praxisbereiche eine nahtlos ineinander greifende Beratung der Mandanten.